Patienten-Taxi

Ein Unfall, eine Operation, die Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt, die Fahrt zur Dialyse ... all dies sind unangenehme Dinge, die jeden treffen können. Wir wollen unser Bestes tun, um Ihnen in dieser Situation die Fahrt so angenehm wie möglich zu machen.

Dazu gehört auch, dass wir berechtigt sind, eine von Ihnen in Anspruch genommene Transportleistung direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Sie brauchen also keine Fahrtkosten "vorzustrecken". Allerdings werden hierzu vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen verlangt. Beachten Sie deshalb folgende Regelungen (Stand: 08/2020):

  • Die Fahrt zu einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus bzw. von einer stationären Aufnahme nach Hause werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings müssen Sie eine Eigenbeteiligung von 10 % pro Fahrt (mind. 5 €, höchstens 10 €) selbst bezahlen.
  • Bei einem Arbeitsunfall entfällt die Eigenbeteiligung.
  • Wenn sie eine von der Krankenkasse im voraus genehmigte regelmäßige Serienfahrt in Anspruch nehmen (z.B. zur Chemo- oder Strahlentherapie, Dialysefahrt etc.), müssen sie für die jeweils erste und die letzte Fahrt eine Eigenbeteiligung von 10 % pro Fahrt (mind. 5 €, höchstens 10 €) bezahlen.
  • Auch wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung von Ihrer Krankenkasse haben, müssen Krankenfahrten im Voraus genehmigt werden.

In allen anderen Fällen müssten Sie die Fahrkosten leider selbst übernehmen.